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I - Imprimatur

 
         
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Imprimatur


Das Imprimatur (lat. es werde gedruckt) ist die Freigabe (Druckgenehmigung) eines Auftrages für den Auflagendruck.
Entweder als Vermerk auf dem Korrekturbogen nach dem Korrekturlesen der Druckfahnen, bei dem der traditionelle Auftraggeber "Corr. corr. impr." notiert. Diese lateinische Bemerkung steht für "es werde nach Korrektur des zu Korrigierenden gedruckt".
Oder als Bestätigung eines Druckbogens aus der Andruckphase (nach dem Einrichten der Druckmaschine). Durch die Erteilung der Unterschrift mit Datum, z.B. des Auftraggebers auf dem Bogen, wird dieser zur verbindlichen Vorlage für den weiteren Druck. Mit erfolgter Imprimatur wird begonnen die Stückzahl für die gewünschte Auflage zu zählen.

Historisches:
Ursprünglich bezeichnet das Imprimatur die Druckgenehmigung von theologischen Werken durch einen katholischen Bischof.
Bis zur Mitte des 20. Jahrhundert brauchte jede Buchveröffentlichung von Ordensangehörigen, Lehrern der katholischen Theologie und Priestern das Imprimatur. Durch einen ins Buch eingedruckten Vermerk - Nihil obstat (lat. es steht nichts entgegen) - wurde es kenntlich gemacht. Dieser findet sich meist auf der Rückseite des Titelblattes. Heute wird das Imprimatur nur noch auf ausdrückliche Bitte eines Verfassers gewährt.

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