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Imprimatur
Das Imprimatur (lat. es werde gedruckt) ist
die Freigabe (Druckgenehmigung) eines Auftrages für den Auflagendruck.
Entweder als Vermerk auf dem Korrekturbogen nach dem Korrekturlesen der
Druckfahnen,
bei dem der traditionelle Auftraggeber "Corr. corr. impr." notiert.
Diese lateinische Bemerkung steht für "es werde nach Korrektur des
zu Korrigierenden gedruckt".
Oder als Bestätigung eines Druckbogens aus der Andruckphase
(nach dem Einrichten der Druckmaschine). Durch die Erteilung der Unterschrift
mit Datum, z.B. des Auftraggebers auf dem Bogen, wird dieser zur verbindlichen
Vorlage für den weiteren Druck. Mit erfolgter Imprimatur wird begonnen
die Stückzahl für die gewünschte Auflage
zu zählen.
Historisches:
Ursprünglich bezeichnet das Imprimatur die Druckgenehmigung von theologischen
Werken durch einen katholischen Bischof.
Bis zur Mitte des 20. Jahrhundert brauchte jede Buchveröffentlichung von
Ordensangehörigen, Lehrern der katholischen Theologie und Priestern das
Imprimatur. Durch einen ins Buch eingedruckten Vermerk - Nihil obstat
(lat. es steht nichts entgegen) – wurde es kenntlich gemacht.
Dieser findet sich meist auf der Rückseite des Titelblattes. Heute wird
das Imprimatur nur noch auf ausdrückliche Bitte eines Verfassers gewährt.